Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026 · Version 2.0
Wichtiger Anwendungshinweis
SecPlaner unterstützt Planung, Organisation und Dokumentation. Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung und die Einhaltung der für sein Unternehmen geltenden arbeits-, tarif-, steuer-, datenschutz- und branchenspezifischen Vorschriften verantwortlich.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung von SecPlaner und das Vertragsverhältnis zwischen der SecBüro GmbH und dem Kunden in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Anbieter
SecBüro GmbH
Geschäftsführer: Denis Deja
Techowpromenade 67
13437 Berlin
E-Mail: info@secplaner.de
(2) SecPlaner richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag über SecPlaner schließen.
(3) „Kunde“ ist das Unternehmen, für das ein SecPlaner-Mandant geführt wird. Ein „Benutzerkonto“ ist einer natürlichen Person zugeordnet. Der „Mandant“ ist der abgegrenzte Unternehmensbereich des Kunden innerhalb von SecPlaner. Ein Administrator verwaltet im Rahmen seiner Berechtigungen Benutzer, Rollen, Leistungen und Abonnementdaten des Mandanten.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Konten
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung der webbasierten Software SecPlaner einschließlich der jeweils gebuchten Leistungen über das Internet. SecPlaner wird als Software-as-a-Service betrieben; eine Überlassung des Quellcodes oder einer dauerhaft installierbaren Serverkopie ist nicht geschuldet.
(2) Ein Benutzerkonto kann auf einen oder mehrere Mandanten zugreifen, wenn der jeweilige Administrator die entsprechende Berechtigung erteilt. Das Abonnement, die gebuchten Leistungen und die darin gespeicherten Unternehmensdaten sind dem jeweiligen Mandanten zugeordnet.
(3) Die bestellende Person versichert, für den Kunden handeln und ihn wirksam verpflichten zu dürfen. Der Kunde muss Änderungen der Vertretungs- oder Administratorenberechtigung unverzüglich in SecPlaner nachführen.
(4) Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und die im Bestellvorgang angezeigte Leistungs- und Preisübersicht gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von SecPlaner, Paketen und Preisen auf Webseiten ist noch kein verbindliches Angebot. Mit der Registrierung entsteht ein unentgeltliches Vertragsverhältnis über den jeweils freigegebenen Registrierungs-, Test- oder Bestellzugang auf Grundlage dieser AGB.
(2) Vor einer kostenpflichtigen Bestellung zeigt SecPlaner insbesondere Paket, Zusatzmodule, Benutzerzahlen, Abrechnungszeitraum, Nettopreis, Umsatzsteuer, Gesamtpreis, Testbedingungen und Kündigungsregel an. Der Kunde kann Eingaben vor Abgabe der Bestellung berichtigen.
(3) Durch Betätigen des eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichneten Buttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Der kostenpflichtige Vertrag kommt mit der Auftrags- oder Aktivierungsbestätigung des Anbieters zustande, spätestens mit der Freischaltung der bestellten Leistung. Bei einer Testphase mit anschließendem Abonnement gilt ergänzend § 4 Absatz 3.
(4) Der Kunde muss vollständige und richtige Angaben machen und diese aktuell halten. Der Anbieter darf Registrierungen oder Bestellungen aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, begründetem Missbrauchsverdacht oder fehlender technischer Verfügbarkeit.
(5) Vertragsunterlagen, Rechnungen und Gutschriften werden elektronisch im Kundenkonto und/oder an die hinterlegte Rechnungs-E-Mail bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu.
§ 4 Testphase
(1) Eine Testphase dauert grundsätzlich sieben Kalendertage. Der konkrete Beginn und das genaue Ende werden vor Aktivierung angezeigt. Der Anbieter kann im Einzelfall eine abweichende Dauer oder einen abweichenden Funktionsumfang gewähren.
(2) Bei einem ausdrücklich als „kostenloser Test ohne Abonnement“ bezeichneten Zugang werden keine Zahlungsdaten verlangt. Die Testphase endet automatisch und geht nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Danach kann der Zugriff auf die Funktionen und Daten eingeschränkt werden; berechtigte Administratoren können sich weiterhin zur Auswahl eines Abonnements anmelden.
(3) Bei einem ausdrücklich als „kostenlos testen, danach Abonnement“ bezeichneten Angebot wählt der Kunde vor Beginn der Testphase Paket, Laufzeit und Zahlungsart. Während der sieben Testtage wird kein Abonnemententgelt berechnet. Kündigt der Kunde nicht bis zum angezeigten Ende der Testphase online in SecPlaner, beginnt im Anschluss automatisch das ausgewählte kostenpflichtige Monats- oder Jahresabonnement und das angezeigte Entgelt wird fällig.
(4) Während der Testphase kann der Kunde das nachfolgende Abonnement jederzeit online kündigen. Für ein nach der Testphase begonnenes Abonnement gelten die Laufzeit- und Kündigungsregeln aus § 12.
(5) Ein Anspruch auf wiederholte Testphasen besteht nicht. Der Anbieter darf eine Testphase bei Missbrauch oder wesentlichem Verstoß gegen diese AGB beenden.
§ 5 Leistungen, Pakete und Weiterentwicklung
(1) SecPlaner unterstützt insbesondere Dienst- und Einsatzplanung, Mitarbeiterverwaltung, Abwesenheiten, Zeiterfassung, Lohnvorbereitung, Auswertungen und Exporte. Je nach Bestellung können Zusatzmodule wie Wachbuch, Diensttausch und AutoPlanung hinzukommen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket, den ausgewählten Zusatzmodulen, den Benutzer- und Administratorgrenzen sowie der bei Bestellung angezeigten Leistungsbeschreibung. Nicht gebuchte Leistungen sind nicht geschuldet.
(3) Der Anbieter entwickelt SecPlaner fortlaufend weiter und darf Funktionen, Benutzeroberflächen und technische Abläufe verändern, wenn dadurch der vertragsgemäße Gesamtzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Gleichwertige oder verbesserte Funktionen dürfen bisherige Funktionen ersetzen.
(4) Wesentliche Leistungseinschränkungen, die den Vertragszweck beeinträchtigen, werden rechtzeitig angekündigt. Gesetzlich, behördlich oder aus dringenden Sicherheitsgründen erforderliche Änderungen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen.
(5) Automatische Planungsvorschläge, Konflikthinweise, Scores, Warnungen, Berichte und Exporte sind technische Entscheidungshilfen. Sie ersetzen keine fachliche, arbeitsrechtliche, tarifliche, steuerliche oder sonstige rechtliche Prüfung.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, SecPlaner im gebuchten Umfang für die eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde darf seinen Beschäftigten, Organmitgliedern und zulässigerweise eingesetzten Auftragnehmern personenbezogene Zugänge einrichten, soweit dies für seine betrieblichen Abläufe erforderlich ist. Der Kunde bleibt für die Verwaltung der Zugänge und die Einhaltung dieser AGB verantwortlich.
(3) Untersagt sind insbesondere:
- das Umgehen von Schutz-, Berechtigungs- oder Zugriffssystemen
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist
- Vervielfältigung, Vermietung, Weiterverkauf oder öffentliche Zugänglichmachung der Software
- automatisierte Überlastung, Sicherheitsprüfungen ohne Erlaubnis oder unbefugte Eingriffe in Systeme und Netze
- die Nutzung zur Entwicklung oder zum Training eines konkurrierenden Produkts, soweit gesetzlich zulässig
§ 7 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt SecPlaner über die dem Kunden zugeordnete Internetadresse bereit und trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb zu ermöglichen.
(2) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der wesentlichen Anwendungsfunktionen von mindestens 95 % im Jahresmittel. Bei der Berechnung bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie vorübergehende Sperrungen unberücksichtigt, die der Anbieter aus konkreten Sicherheitsgründen für erforderlich halten durfte, sofern angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
(3) Wird die Verfügbarkeit nach Absatz 2 unterschritten, kann jede Partei den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihr die Fortsetzung unter Berücksichtigung von Dauer, Häufigkeit und Auswirkungen der Ausfälle nicht zugemutet werden kann. Weitergehende zwingende Rechte bleiben unberührt.
(4) Der Anbieter überwacht die Funktionsfähigkeit der Software und beseitigt reproduzierbare Fehler innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis und entsprechend ihrer Schwere. Dem Kunden ist bekannt, dass komplexe Software nicht vollständig fehlerfrei betrieben werden kann.
(5) Support wird über die in SecPlaner angegebenen Kontaktwege erbracht. Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich individuell oder im gebuchten Tarif vereinbart sind.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- vereinbarte Entgelte fristgerecht zu zahlen und aktuelle Rechnungs- und Zahlungsdaten zu hinterlegen
- Unternehmens-, Benutzer-, Mitarbeiter- und Einsatzdaten vollständig und richtig zu pflegen
- Zugänge, Passwörter, PINs, Passkeys, Sitzungen und Gerätefreigaben vor unbefugtem Zugriff zu schützen
- ausgeschiedenen oder nicht mehr berechtigten Personen den Zugang unverzüglich zu entziehen
- SecPlaner nicht rechtswidrig, betrügerisch, sicherheitsgefährdend oder zur Verletzung von Rechten Dritter zu nutzen
- übermittelte Dateien vor dem Upload mit angemessenen Schutzmaßnahmen auf Schadsoftware zu prüfen
- erkennbare Störungen, Sicherheitsvorfälle und Missbrauch unverzüglich zu melden
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass für alle von ihm in SecPlaner verarbeiteten personenbezogenen Daten, Dokumente und sonstigen Inhalte die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationen und Rechte vorliegen. Er beachtet insbesondere Datenschutz-, Urheber-, Arbeits-, Mindestlohn-, Arbeitszeit-, Tarif- und für seine Branche geltende Vorschriften.
(3) Der Kunde prüft Ergebnisse und Hinweise der Software vor ihrer betrieblichen Verwendung. Er entscheidet eigenverantwortlich über Dienstpläne, Einsätze, Abrechnungen, Exporte und personelle Maßnahmen.
(4) Der Kunde kann die vorgesehenen Exportfunktionen nutzen, um für ihn besonders wichtige Daten in angemessenen Abständen zusätzlich außerhalb von SecPlaner zu sichern. Vor Vertragsende hat er benötigte Daten rechtzeitig zu exportieren.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung oder aus vom Kunden eingestellten rechtsverletzenden Inhalten entstehen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und ermöglicht ihm, soweit zumutbar, die Rechtsverteidigung.
§ 9 Preise, Abrechnung und Zahlung
(1) Es gelten die im Bestellvorgang oder individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich ein Bruttopreis bezeichnet ist.
(2) Abonnements werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Das Entgelt wird jeweils zu Beginn des gebuchten Abrechnungszeitraums fällig. Ein Anspruch auf eine zusätzliche Zahlungsfrist besteht nicht.
(3) Zahlungen werden über den im Bestellvorgang genannten Zahlungsdienstleister, derzeit Stripe, per Karte oder SEPA-Lastschrift abgewickelt. Mit Hinterlegung der Zahlungsart ermächtigt der Kunde den Anbieter und den Zahlungsdienstleister, fällige Beträge einzuziehen. Für SEPA-Lastschriften erteilt der Kunde das im Bezahlvorgang angezeigte Mandat.
(4) Bei asynchronen Zahlungsverfahren, insbesondere SEPA, kann der Anbieter den Zugang nach erfolgreicher Übermittlung der Zahlung vorläufig freischalten. Die vorläufige Freischaltung gilt nicht als Bestätigung des Zahlungseingangs. Schlägt die Zahlung später fehl, bleiben der Zahlungsanspruch und die Rechte aus § 11 bestehen.
(5) Rechnungen und Gutschriften werden elektronisch als PDF an die hinterlegte Rechnungs-E-Mail gesendet und/oder im Kundenkonto bereitgestellt. Der Kunde muss die Rechnungs-E-Mail aktuell halten und die Dokumente für seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sichern.
§ 10 Paketänderungen, Rabatte und Aktionen
(1) Der Kunde kann verfügbare Leistungen, Zusatzmodule und Benutzergrenzen im Kundenkonto ändern. Die vor Bestätigung angezeigte Zusammenfassung ist für die jeweilige Änderung maßgeblich.
(2) Erweiterungen werden grundsätzlich sofort wirksam und für die verbleibende Laufzeit anteilig berechnet. Bei vorläufig freigeschalteten SEPA-Zahlungen gilt § 9 Absatz 4 entsprechend.
(3) Abbestellte Zusatzmodule, reduzierte Benutzergrenzen und ein Wechsel des Abrechnungszeitraums werden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin bleiben die bisherigen Leistungen verfügbar; eine rückwirkende Gutschrift erfolgt nicht. Eine Reduzierung unter die aktuelle Nutzung oder unter zwingend im Paket enthaltene Grenzen kann abgelehnt werden.
(4) Zeitlich begrenzte Rabatte und Aktionen gelten nach der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Soweit nicht anders angegeben, gelten sie nur für den dort genannten Zeitraum und sind weder nachträglich anrechenbar noch miteinander kombinierbar. Nach Ende eines Einführungsrabattes gilt der vor Abschluss klar ausgewiesene reguläre Preis.
§ 11 Zahlungsverzug und vertragswidrige Nutzung
(1) Schlägt eine Verlängerungszahlung fehl, gewährt der Anbieter grundsätzlich eine Kulanzfrist von sieben Kalendertagen. Währenddessen bleibt SecPlaner nutzbar und der Kunde kann die Zahlungsart aktualisieren. Der Anbieter darf Wiederholungs- und Erinnerungsversuche durchführen.
(2) Nach erfolglosem Ablauf der Kulanzfrist darf der Anbieter den Mandanten zahlungsbedingt pausieren. Die Domain bleibt erreichbar; berechtigte Administratoren können sich weiterhin zur Behebung des Zahlungsproblems und zur Einsicht in Abonnement- und Rechnungsdaten anmelden. Nach vollständiger Zahlung wird der Zugang grundsätzlich wieder freigeschaltet.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Anbieter kann bei Entgeltforderungen gegen Unternehmer außerdem die gesetzliche Verzugspauschale und weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschaden verlangen. Bei einer Rücklastschrift trägt der Kunde die tatsächlich entstandenen und von ihm zu vertretenden Kosten; ihm bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
(4) Bei einer rechtswidrigen oder erheblich vertragswidrigen Nutzung darf der Anbieter betroffene Zugänge oder den Mandanten vorübergehend sperren, soweit dies zur Gefahrenabwehr oder zur Unterbindung des Verstoßes erforderlich und verhältnismäßig ist. Der Kunde wird grundsätzlich vorher informiert, es sei denn, Gefahr im Verzug, Sicherheitsinteressen oder gesetzliche Pflichten stehen dem entgegen.
(5) Eine vom Kunden zu vertretende Sperre lässt die Zahlungspflicht unberührt. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
§ 12 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
(1) Kostenpflichtige Abonnements laufen für den im Bestellvorgang gewählten monatlichen oder jährlichen Abrechnungszeitraum. Sie verlängern sich jeweils um einen weiteren entsprechenden Zeitraum, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
(2) Monatliche Abonnements können online zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Für jährliche Abonnements gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Jahreslaufzeit. Das im Kundenkonto angezeigte Wirksamkeitsdatum ist maßgeblich.
(3) Der Kunde kann das gesamte Abonnement oder einzelne Zusatzmodule online in SecPlaner kündigen. Eine vorgemerkte Kündigung kann bis zu ihrem Wirksamkeitsdatum online widerrufen werden. Eine Kündigung in Textform an support@secplaner.de bleibt möglich, wenn sie eindeutig einem berechtigten Administrator und Mandanten zugeordnet werden kann.
(4) Der Anbieter kann das Abonnement mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegendem oder wiederholtem Vertragsverstoß, Missbrauch oder anhaltendem Zahlungsverzug vor.
(5) Bis zum Vertragsende kann der Kunde die vorgesehenen Exportfunktionen nutzen. Nach Vertragsende kann der Anbieter Anwendungsdaten nach einer Sicherheitsfrist von 30 Tagen löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungs- und Zahlungsdokumente, bleiben unberührt; solche Dokumente können getrennt vom operativen Mandanten aufbewahrt werden.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den gesondert bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung, die Erfüllung von Informationspflichten und die Wahrung der Rechte betroffener Personen. Weisungen müssen rechtmäßig und dokumentiert sein.
(3) Der Anbieter darf die im Auftragsverarbeitungsvertrag genannten Unterauftragnehmer einsetzen und nach dem dort geregelten Verfahren ändern.
(4) Informationen zur Verarbeitung eigener Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Nutzungsdaten durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung.
§ 14 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist für einen einzelnen Schadensfall auf den Nettovertragswert eines Vertragsjahres begrenzt. Bei einer kürzeren Laufzeit ist die auf zwölf Monate hochgerechnete Nettovergütung maßgeblich. Die Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(4) Soweit der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen haftet, ist die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung für vom Kunden zu vertretende Falscheingaben, rechtswidrige Planungen, unbefugte Kontonutzung oder nicht geprüfte Softwarehinweise besteht nicht.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Änderungen von Bedingungen und Preisen
(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter Gesetze, Rechtsprechung, Behördenanforderungen, Sicherheitsanforderungen oder technischer Abläufe, und das vertragliche Gleichgewicht nicht zulasten des Kunden wesentlich verschoben wird.
(2) Änderungen werden mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als angenommen, wenn der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hinweist. Änderungen wesentlicher Leistungspflichten oder des Vertragsgegenstands bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung, soweit sie nicht ausschließlich zugunsten des Kunden wirken oder zwingend gesetzlich erforderlich sind.
(3) Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode weiter. Der Anbieter kann den Vertrag zum Ende dieser Periode ordentlich kündigen, wenn eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen unzumutbar ist.
(4) Der Anbieter darf Preise für künftige Verlängerungszeiträume an veränderte Kosten, Leistungsumfänge oder Marktbedingungen anpassen. Die Änderung wird mindestens 30 Kalendertage vor Beginn des Verlängerungszeitraums mitgeteilt. Der Kunde kann das Abonnement bis zum Wirksamwerden der neuen Preise kündigen. Bereits bezahlte Zeiträume bleiben unverändert.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Information; bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Kündigungen und sonstige vertragsbezogene Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit diese AGB oder zwingendes Recht keine strengere Form vorsehen. Individuelle Abreden bleiben von Formklauseln unberührt.
(4) Übt eine Partei ein Recht nicht oder verspätet aus, liegt darin kein Verzicht auf dieses oder andere Rechte.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.